Die sogenannte Grundrente sorgte in letzter Zeit für viele Diskussionen – nun ist sie vom Bundestag beschlossen worden und hat die Zustimmung vom Bundesrat bekommen. Dieser Artikel informiert, wer von dieser zusätzlichen Rente profitiert und was dabei zu beachten ist.

Was genau ist die Grundrente und was ist ihr Ziel?

Das Ziel der Grundrente ist grundsätzlich die Anerkennung der Lebensleistung von Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben – deren Verdienst allerdings nicht ausreichend hoch ist, um eine gute Rente zu beziehen. Der Gang zum Sozialamt und der Antrag auf weitere Hilfen soll damit erspart werden, stattdessen wird die bisherige Rente mit der Grundrente aufgestockt.

Wer profitiert von der Grundrente?

Die Grundrente soll erstmalig im Jahr 2021 ausgezahlt werden, von ihr profitieren Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Beitrag ist gestaffelt und erreicht bei 35 vollen Beitragsjahren das Maximum. Außerdem kann die Grundrente nur dann beantragt werden, wenn das Einkommen im Rentenalter unter einer bestimmten Grenze liegt.

Wann treten die ersten Zahlungen der Grundrente ein?

Der gesetzliche Anspruch auf die Grundrente gilt ab dem 1. Januar 2021, d. h. ab diesem Zeitpunkt können Anträge gestellt werden und werden dann auch bearbeitet. Da die Behörden einen hohen Andrang erwarten, wird die Bearbeitung voraussichtlich ein Jahr dauern, sodass die ersten Beträge wohl erst im Jahr 2022 ausgezahlt werden.

 

Wie hoch ist die Einkommensgrenze, um von der Grundrente profitieren zu können?

Ein wichtiges Kriterium für die Grundrente ist das aktuelle Einkommen. Wer alleinstehend ist, darf dabei höchstens ein Einkommen von 1250 Euro aufweisen, Eheleute oder Lebenspartner dürfen auf insgesamt 1950 Euro kommen. Sollte das Einkommen höher sein als diese festgelegten Grenzen, so werden 60 % von der Differenz von der Grundrente abgezogen. Wer die Einkommensgrenzen von 1600 Euro (alleinstehend) bzw. 2300 Euro (Lebenspartnerschaft) überschreitet, muss volle 100 % von der Differenz von der Grundrente abziehen. Das bedeutet grundsätzlich: auch bei einer Überschreitung dieser Einkommensgrenzen kann die Grundrente bezogen werden und ein Antrag lohnt sich durchaus.

Zum Einkommen zählen dabei z. B. Mieteinnahmen, Erträge aus Aktien und anderem Kapital und Einkommen aus der privaten Vorsorge. Werbungskosten können davon abgezogen werden, z. B. Kosten für eine Krankenversicherung. Das bedeutet auch, dass Neurentner von der Grundrente ersteinmal nicht profitieren können, da die Angaben über das zu versteuernde Einkommen in der Regel erst im darauffolgenden Jahr vorliegen. Die Einkommensprüfung selbst wird jedes Jahr wiederholt.

Im nachfolgenden Video wird die genaue Berechnung noch einmal im Detail erklärt.

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