Mit diesem Buch ist es möglich, den berechtigten Pflegegrad durchzusetzen und Pflegegeld zu erhalten. Endlich muss die häusliche Pflege nicht mehr vom Einkommen bezahlt werden.

Dieses Buch beschreibt für Betroffene die Kriterien der Pflegebedürftigkeit und macht pflegenden Angehörigen ihren Pflegeaufwand deutlich, der zu leisten ist, damit Betroffene wieder Lebensqualität haben.

Seit 1995 sind alle 80 Millionen Menschen in Deutschland in der Pflegeversicherung pflichtversichert. Bis heute (2019) zahlen wir alle 24 Jahre lang in die Pflegeversicherung ein. Die Großanzahl der Versicherten, hat bis heute keinerlei Nutzen von dieser Zwangsmitgliedschaft.

Der Tagesablauf eines gesunden Mannes

Herr Schmidt hat gut geschlafen, der Wecker klingelt und er steht frohen Mutes auf. In der Küche wird schnell die Kaffeemaschine angestellt, dann ab ins Badezimmer. Vom Toilettengang über das Duschen, Abtrocknen, Eincremen des ganzen Körpers und Ankleiden – für ihn ein Vergnügen. Fix rasiert und Haare gekämmt, schnell noch zum Bäcker zwei frische Brötchen und die Zeitung gekauft, alles kein Problem. Zu Hause angekommen, duftet es nach frischem Kaffee.

Der Tagesablauf einer pflegebedürftigen älteren Dame

Frau Krause ist schwer herzkrank, sie leidet unter Atemnot, Schwindel, Störungen des Gleichgewichts und unter einem chronischen Schmerzsyndrom in allen Gelenken. Ihre Sehkraft ist stark reduziert. Taubheitsgefühl in den Füßen erschwert das Gehen, weil sie den Boden nicht spürt.

Zweite Herausforderung – die Körperpflege und der Toilettengang.

Diese Grundtätigkeiten und Verrichtungen sind für Frau Krause nur in Etappen möglich, sie kann nicht lange stehen, muss sich zwischendurch immer wieder hinsetzen. Die Kraft reicht nur für Katzenwäsche, lediglich ist es ihr möglich, sich das Gesicht, die Hände, Achselhöhlen und den vorderen Intimbereich zu waschen und abzutrocknen.

Das Ankleiden ist ebenfalls sehr mühselig und kostet Frau Krause sehr viel Kraft. Die Finger tun ihr weh beim Anziehen. Sie zieht sich Unterwäsche und Oberteil falsch herum an.

Für das Frühstück hat Frau Krause keine Kraft mehr, sie ist erschöpft und muss sich erst einmal ausruhen. Mindestens eine Stunde benötigt sie, um sich von dieser Strapaze zu erholen. Mit knurrendem Magen bereitet sie sich auf die nächste Herausforderung vor.

Hilfe durch die Tochter – ein Segen für Frau Krause

Die Tochter hilft ihrer Mutter jeden Mittag in der Mittagspause und an den Wochenenden. Sie findet ihre Mutter schlafend vor, weckt sie und wundert sich auch heute, dass sie ihre Mutter immer schlafend vorfindet. Früher hat sie das nicht getan, im Gegenteil, sie war stets sehr fleißig und viel unterwegs.

Fallbeispiele, die die Wichtigkeit meiner unterstützenden Tätigkeit deutlich macht.

Ein Kung Fu-Meister war an Alzheimer erkrankt. Er war sehr aggressiv und akzeptierte keine weiteren Personen in seiner völlig verwahrlosten Wohnung, außer seiner Ehefrau, die in verständlicher Weise sich räumlich trennte und in unmittelbarer Nachbarschaft lebte. Die Begutachtung fand in der Wohnung des Betroffenen statt, was nicht ganz ungefährlich war. Ich war bei diesem Termin anwesend. Die Gutachterin kam, und sprach mit dem Betroffenen. Sie stellte Fragen, ohne auf seine Befindlichkeit zu achten.

Ein junger Mann war aufgrund eines Gehirntumors voll bettlägerig und litt zusätzlich unter epileptischen Anfällen. Die Gutachterin stellte zwar die Pflegebedürftigkeit fest, verweigerte ihm jedoch einen Pflegegrad, weil er im Liegen einen festen Händedruck hatte.

Eine Teenagerin, autistisch, geistig behindert und blind, mit Pflegegrad 2. Jährlich kam der Gutachter zur Nachuntersuchung. Tatsächlich stellte dieser kluge Mann fest, dass das Mädchen mit dem 15. Lebensjahr jetzt viel selbstständiger geworden sei und stufte den Pflegegrad zurück.

Betroffene, die aufgrund einer Krankheit, Unfall, ärztlicher Behandlungsfehler oder Alter pflegebedürftig werden, haben theoretisch einen verbrieften Anspruch auf diese Versicherungs-leistung. Sie stellen einen Antrag auf Pflegeleistung und sehen sich plötzlich einem sehr komplizierten und willkürlichen Begutachtungssystem ausgesetzt.
Betroffene müssen Verantwortung für sich übernehmen Leben Sie selbstbestimmt und übernehmen Sie Verantwortung für sich und Ihre prekäre Situation. Nehmen Sie Ihre Einschränkungen wahr und akzeptieren Sie Hilfe von Freunden, Bekannten, Nachbarn und Angehörigen.

Appell an pflegende Angehörige und private Pflegepersonen

Machen Sie sich ein Bild von der Situation der Pflegebedürftigen. Es ist ganz einfach: Fragen Sie den zu Betreuenden, welche Handlungen und Bewegungen noch ohne Schmerzen möglich sind. Wenn die Antwort lautet: „Ich habe bei allem, was ich tue, immer Schmerzen, Tag und Nacht“, dann ist eine Pflegebedürftigkeit vorhanden und es muss regelmäßige Hilfe organisiert und geleistet werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles Dasein in den eigenen vier Wänden

Wo zeigt sich das Problem bei den Begutachtungen?

Vorzugsweise wird die Selbstständigkeit ausschließlich an der Beweglichkeit der Gelenke festgelegt und ich möchte dies am folgendem Beispiel deutlich machen: Ein geistig Behinderter bekommt eine Zahnbürste gereicht. Er steckt sich diese in den Mund und kaut darauf herum und schon heißt es aus gutachterlichem Munde, dass die Zahnpflege selbstständig durchgeführt werden kann.

Kinder werden in ihren Rechten beschnitten

Die Module 3 und 5 werden laut BRi als altersunabhängig beschrieben. Das ist aber nicht wahr! Diese beiden Module sind nur gültig ab der 04. Lebenswoche bis zum vollendeten 18. Lebensmonat. Vom 19. Lebensmonat bis zum vollendeten 11. Lebensjahr haben die im Modul 3 aufgelisteten Verhaltensauffälligkeiten keine Gültigkeit.
Es ist unverständlich und zeigt die gesamte Bandbreite der Willkür, ein Begutachtungssystem für Kinder und Erwachsene einheitlich anzuwenden, um berechtigte Pflegegeldansprüche ablehnen zu können.

Lediglich wird der Vergleich bei kranken Kindern zu den altersentsprechenden Entwicklungsstadien gesunder Gleichaltriger im Verfahren berücksichtigt, jedoch nur, wenn Eltern explizit darauf hinweisen.

 

Quelle / Kontakt:

Pflegestufehilfeverein
Veronika Voget
Helenenstraße 11
30519 Hannover

Telefon: 0511.30092753
Mobil: 01520.4737291
www.pflegestufehilfeverein-hannover.de
email: info@pflegestufehilfeverein-hannover.de ISBN: 978-3-00-062506-0

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