Westeuropäische Bewohner werden im Durchschnitt immer älter. Während früher das Sterbealter deutlich geringer war, wird der Durchschnittsdeutsche bis zu 83 Jahre alt. In diesem Alter sind die meisten auf Hilfe im Alltag angewiesen. Das reicht von einfachen Aufgaben wie der Pflege des Haushalts, bis hin zu Waschungen oder Ähnlichem. Da früher häufig Familienmitglieder die Pflege der Eltern übernahmen, gab es weniger Hilfskräfte. Heutzutage sind die Familienmitglieder meist aber selbst im fortgeschrittenen Alter oder berufstätig und haben so keine Zeit für ihre Angehörigen.

Viele Hilfs- und Betreuungskräfte kommen meist aus osteuropäischen Ländern wie Ungarn oder auch Polen. Sie werden über Agenturen nach Deutschland geschickt und arbeiten dann hier – größtenteils auch ganz legal. Doch worauf sollte man Wert legen, wenn man eine Pflegekraft aus den Ausland engagieren möchte?

 

Die verschiedene Modelle

Bei der Einstellung einer Betreuungskraft sind einige Punkte zu beachten. Ausschlaggebend ist das Entsende-Modell und das Arbeitgeber-Modell. Je nach Modelltyp müssen Gesetze befolgt werden.

1. Das Arbeitgeber-Modell

Das Arbeitgeber-Modell ist eher untypisch, bietet aber die freie Entscheidungswahl der Personen, des Lohnes und anderen Punkten. Als Arbeitgeber müssen aber auch Entscheidungen der Arbeitszeiten, der Urlaub oder die Arbeit in Schichten geregelt sein. Für all das ist der Arbeitgeber, also der Pflegebedürftige oder die Angehörigen, ebenfalls verantwortlich.

Was zu beachten gilt:

  • Eine zusätzliche ambulante Pflegekraft, die bei medizinischen Pflegefällen helfen kann und nicht Dinge wie den Haushalt übernehmen muss
  • Das Anmelden der Betreuungskraft zur Sozialversicherung bei der Krankenkasse und eine gesetzliche Unfallversicherung. Schließlich muss der Arbeitgeber/Pflegebedürftige bei Arbeitsunfällen und Ähnlichem die Haftung tragen
  • Die Bereitstellung eines Zimmers oder allgemein einer Behausung. Die Person kommt schließlich aus dem Ausland und kann nicht nach der Arbeit kurz nach Hause gehen
  • Das Beantragen einer Betriebsnummer!

Des Weiteren ist die Aufgabe der Betreuungskraft nicht, dass sie 24 Stunden zur Verfügung steht. Wer Arbeitgeber ist, der muss sich auch an gesetzliche Arbeitszeiten halten.

Das bedeutet:

  • Maximal 48 Stunden Arbeit die Woche
  • Maximal acht Stunden Arbeit pro Tag
  • Urlaub von mindestens 24 Tagen pro Jahr
  • Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde

Dieses Modell ist wesentlich teurer, als das Entsende-Modell. Allerdings ist bei einem anerkannten Pflegegrad der Krankenkasse ein Zuschuss dieser von 900 Euro möglich. Zudem können 4000 Euro im Jahr oder maximal 20 Prozent der tatsächlichen Kosten der Betreuungskraft von der Steuer abgesetzt werden.

2. Das Entsende-Modell

Das Entsende-Modell ist wesentlich häufig vertretener. In Deutschland sind weit über 300 Unternehmen spezialisiert auf das Vermitteln von Betreuungskräften aus dem Ausland. Der Vorteil dabei ist, dass die Betreuungskräfte nicht wie beim Arbeitgeber-Modell in Deutschland versichert und gemeldet werden, sondern in den dazugehörigen Ländern. So muss nur der Mindestlohn gezahlt werden und keine Tarifverhandlungen sind vonnöten. Allerdings kann meist kein Einfluss darauf genommen werden, wer nun schlussendlich die Betreuungskraft ist und selbst im Falle, dass die Betreuungskraft ,,gut” ist, wird diese meist nach mehreren Monaten ausgetauscht.

Häufig ist die Betreuungskraft nur wenige Monate beim Unternehmen angestellt und daher nicht mehr verfügbar nach der geleisteten Arbeitszeit.
Es sollte aber verstanden werden, dass die Agentur oder das Unternehmen in Deutschland nur Vermittler ist. Die eigentliche Agentur sitzt im Ausland, wodurch auch die Anmeldung der Betreuungskräfte im Ausland gegeben ist.

Das heißt allerdings nicht, dass die Pflege nicht teuer sein kann. Der etwaige Betrag kann sich auf bis zu 3000 Euro belaufen. Die Preisspanne schwankt oft zwischen 2500 und 3000 Euro. Jedes Angebot darüber ist Wucher und jegliches Angebot darunter ist ein Hinweis auf schlechte Arbeitsbedingungen und Unterbezahlung der Betreuungskräfte.

Ferner ist zu beachten, dass

  • die Vermittlungsagentur im Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e. V. oder im Verband für häusliche Betreuung und Pflege ist. Dies ist Pflicht und entlarvt leicht betrügerische Agenturen.
  • das A1-Formular vorliegt. Dieses Formular garantiert, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist und nicht ,,schwarz” angestellt wurde.
  • die Vermittlungsagentur den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde garantiert. Jeglicher Betrag darunter deutet auf ,,Schwarzarbeit” hin.
  • die Vermittlungsagentur eine Betreuungskraft mit der pflegebedürftigen Person aussucht, die auf die persönlichen Ansprüche zugeschnitten ist. Das gilt auch für Krankheitsfälle wie Demenz oder Ähnlichem. Die Betreuungskraft muss genau wissen, wie sie mit solch pflegebedürftigen Personen umgehen muss.
  • die Beratungsleistung der Vermittlungsagentur kostenlos sind. Dazu gehören auch zukünftige Probleme zwischen Betreuungskraft und pflegebedürftiger Person.

 

Grundsätzlich gilt, dass man natürlich mehrere Angebote verschiedenster Vermittlungsagenturen vergleichen sollte, um auch den besten Preis und die beste Dienstleistung zu finden.

Eine ausländische Betreuungskraft ist heutzutage keine Seltenheit mehr und wird von vielen Familien in Anspruch genommen. Je nach Budget und Möglichkeiten, sollte das eine oder das andere Modell gewählt werden. Kein Modell garantiert einen reibungslosen Ablauf, daher sollte nicht nur auf das Geld, sondern auch auf zwischenmenschliche Aspekte geachtet werden. Nur so ist ein reibungsloser Pflegealltag möglich.

 

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