Zum Glück gibt es heute auch für Menschen mit Handicap die Möglichkeit, individuell zu reisen. Viele Reiseveranstalter, Verkehrsunternehmen und Hotels haben sich auf die Anforderungen von Personen mit einer eingeschränkten Mobilität eingestellt. Sie kommen ihnen in vielen Vergleichen entgegen, damit sie sich während der Reise oder des Aufenthalts wohlfühlen. Welche Rechte Reisende mit einem Handicap haben, erfahren Sie in diesem Text.

Zunächst einmal das Wichtigste: Niemand darf aufgrund eines Handicaps von einer Reise ausgeschlossen werden. Selbst wenn es für das Begleitpersonal einen zusätzlichen Aufwand darstellt, müssen beispielsweise auch Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, im Flugzeug transportiert werden. Nur in einzelnen Ausnahmen darf die Mitnahme verweigert werden. Dies gilt zumindest solange Sie sich innerhalb Europas bewegen. Selbst wenn die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Personen für die Flugbegleiter einen zusätzlichen Aufwand darstellt, darf dafür kein zusätzlicher Preis erhoben werden. Man zahlt also den regulären Preis. Damit die Betreuung geplant und organisiert werden kann, sollte der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter bis spätestens 48 Stunden vor dem Reiseantritt der Betreuungsbedarf angemeldet werden.

Während Flughäfen in den meisten Fällen auf Reisen von Personen mit einem Handicap eingestellt und somit barrierefrei gestaltet sind, trifft dies auf viele Bahnhöfe nicht zu. Deswegen sollten Sie bei Bahnreisen sehr genau auf eine gute Planung achten, damit keine plötzlichen Hindernisse und Probleme auftreten. Stellen Sie eine Anfrage an die Deutsche Bahn, regionale Zugunternehmen oder einen Reiseveranstalter, müssen diese Ihnen mitteilen, inwiefern die Bahnhöfe und Züge auf ihrer Route barrierefrei gestaltet sind. Das betrifft nicht nur die Erreichbarkeit der Bahnsteige, sondern auch anderer Infrastruktureinrichtungen. Eingeschränkte Personen sollten sehr detailliert nachfragen, ob Toiletten, Restaurants oder die DB Lounge auch mit einem Handicap zugänglich sind. Auch hier können Sie kostenfrei die Hilfe des Begleitpersonals in Anspruch nehmen, wenn Sie den Bedarf rechtzeitig anmelden.

Wer als schwerbehindert gilt, hier ist die Definition des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ausschlaggebend, und im Schwerbehindertenausweis ist eingetragen, dass die Mitnahme einer Begleitperson möglich ist, darf im deutschen Nah- und Fernverkehr eine Begleitperson kostenfrei mit auf die Reise nehmen. Die Begleitung kann unterstützend zur Seite stehen, wenn man nicht auf die Hilfe des Zugpersonals angewiesen sein möchte.

Auch für Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr gilt, dass eine Person mit einer Behinderung eine Begleitperson kostenlos mitnehmen darf. In einem Fernbus mit einer Busfahrt ab einer Strecke von 250 Kilometern haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Hilfeleistung beim Ein-, Aus- oder Umsteigen. Hier gilt ein Vorlauf von 36 Stunden als angemessen, damit sich das Busunternehmen oder der Reiseveranstalter auf die Anforderungen der Fahrgäste einrichten kann.

Auch wer mit einem Schiff reisen möchte, kann die Hilfe des Bordpersonals in Anspruch nehmen. Der Bedarf ist spätestens 48 Stunden vor dem Beginn der Reise anzumelden.

Sollte ein Reiseunternehmen den Transport einer gehandicapten Person verweigern, so hat dies schriftlich innerhalb einer gesetzlich definierten Frist zu erfolgen. Erhält die Person eine Ablehnung zu spät, ist sie nicht rechtsgültig. Wenn Sie Ihren Bedarf einer Betreuung zwar angemeldet haben, halten die Form der Betreuung allerdings nicht für angemessen, ist es ebenso möglich, dies in schriftlicher Form darzulegen.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahrzehnten viele Instrumente geschaffen, mit denen nicht nur allen Menschen eine Reisefreiheit gestattet wird, sondern gleichermaßen strenge Vorschriften, wonach es nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen möglich ist, den Transport zu verweigern. Damit eine Reise für sie komfortabel und erholsam wird, gehört allerdings auch dazu, dass Sie Ihren Teil dazu beitragen. Das heißt, ein Betreuungsbedarf muss rechtzeitig angemeldet werden. Außerdem sollten Sie immer frühzeitig an den Orten sein, an dem Sie sich mit dem Betreuer verabredet haben.

 

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Bildquelle: LonelyTaws – pixabay.com

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