An das eigene Ableben denkt wahrscheinlich niemand wirklich gerne. Schließlich möchte man jeden einzelnen Tag genießen und sich nicht mit dem Tod auseinandersetzen. Dennoch muss man sich manchmal der eigenen Sterblichkeit bewusst werden. Damit das eigene Ableben keine höhere Belastung für das Umfeld darstellt und der eigene Wille auch nach dem Tod gewürdigt wird, ist das Aufsetzen eines Testamentes notwendig. Doch was müssen Sie beim Aufsetzen des Testamentes beachten und für wen ist dieses sinnvoll?

Muss ein Testament verfasst werden

Das Aufsetzen eines Testamentes ist immer mit Arbeit und Aufwand verbunden. Schließlich muss der eigene Wille unmissverständlich festgehalten werden und wenn sich die Haltung in bestimmten Punkten ändert, muss auch das Testament angepasst werden. Daher ist es verständlich, dass dieser Aufwand nicht immer so beliebt ist.

Wird kein Testament aufgesetzt, greift im Falle des Ablebens die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass das eigene Vermögen nach dem Gesetz unter den Hinterbliebenen aufgeteilt wird. Sind Sie mit dieser Teilung einverstanden und möchten vom Gesetz nicht abweichen, dann ist es nicht notwendig, dass Sie ein Testament anfertigen.

Erst wenn Sie abweichende Regelungen vorsehen und beispielsweise einen Verwandten besonders begünstigen möchten, ist das Testament sinnvoll. Liegen große Vermögensverhältnisse oder Sachwerte vor, kann das Testament helfen Streitigkeiten vorzubeugen. Das Testament ist eindeutig und legt keinen Interpretationsspielraum fest.

Wer darf ein Testament verfassen?

Ab einem Alter von 16 Jahren darf man mithilfe eines Notars ein Testament verfassen. Mit der Volljährigkeit darf das Testament selbstständig niedergeschrieben werden. Abgesehen von dem Alter gibt es noch andere Einschränkungen, die die Testierfähigkeit beschränken.

Liegt eine Demenz vor und der Verfasser ist nicht mehr im Besitz seiner vollen mentalen Fähigkeiten, dann kann eine Testierunfähigkeit vorliegen. Diese muss jedoch angefochten werden und im Zweifel wird zugunsten des Verfassers entschieden. Liegen Zweifel vor, sollten Sie ein Gutachten eines Neurologen einholen, der Ihnen die Testierfähigkeit bescheinigt.

Wie wird das Testament verfasst?

Das Testament ist eine handschriftlich verfasste Willenserklärung. Diese müssen Sie per Handschrift zu Papier bringen. Für das Testament gelten nur wenige Formvorschriften. Per Gesetz, muss es handschriftlich verfassen. Das Testament muss zudem Ihren Namen, Unterschrift sowie den Ort und das Datum beinhalten.

Beim Verfassen des Testaments sollten Sie Ihre Ideen klar zum Ausdruck bringen. Wählen Sie einfache und verständliche Formulierungen. So vermeiden Sie, dass Ihr Testament einen Interpretationsspielraum zulässt.

Ist ein Notar notwendig?

Für die Rechtsgültigkeit des Testamentes ist keine notarielle Beglaubigung notwendig. Das Testament ist auch ohne Notar rechtsgültig. Der Gang zum Notar kann jedoch Vorteile haben. So wird garantiert, dass das Testament rechtsgültig ist und angewandt werden kann. Hinterbliebene müssen zudem keinen Erbschein beantragen, sondern werden direkt als Erben anerkannt. Allerdings ist dieses Testament nicht sehr flexibel. Soll ein neues Testament verfasst werden, muss das alte erst aus der notariellen Verwahrung genommen und vernichtet werden.

Fazit

Der eigene Tod ist kein angenehmer Gedanke. Um Hinterbliebene zu schützen und das eigene Erbe besser zu verwalten, kann es hilfreich sein ein Testament aufzusetzen. Andernfalls treten die gesetzlichen Regelungen beim Erbe ein.

Das Testament muss handschriftlich verfasst werden. Auf dem Dokument müssen lediglich Ihr Name, das Datum, der Ort und Ihre Unterschrift, vorhanden sein. Ein Notar ist für die Gültigkeit des Testamentes nicht notwendig, kann jedoch von Vorteil sein.

Möchten Sie Ihr Erbe selber verwalten, dann ist auf jeden Fall das Verfassen des Testamentes anzuraten. Wählen Sie eine einfache, deutliche Sprache und die Verwaltung Ihres Erbes entspricht Ihrem letzten Willen.

 

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