Es könnte alles so idyllisch sein: Eine entspannende Fahrt in der Gruppe zu einem malerischen Ort mit inbegriffenem Mittagessen, und das Ganze zu einem überraschend günstigen Preis. An den Ausflug ist zwar eine Verkaufsveranstaltung angeschlossen, die angebotenen Produkte, meist aus den Bereichen Tourismus, Gesundheit oder Ernährung, werden aber als revolutionär und unverzichtbar angepriesen. Worin besteht also der Haken?

Ganz einfach, bei diesen Veranstaltungen handelt es sich um Kaffeefahrten, organisierte Tagesreisen, in deren Laufe die Teilnehmer zum Kauf vermeintlich innovativer Produkte oder zur Teilnahme an intransparenten Gewinnspielen genötigt werden.

Die Zielgruppe besteht dabei für gewöhnlich aus Senioren, die unter Druck gesetzt werden, damit sie in den Kauf einwilligen. Derartige Methoden sind nicht nur moralisch fragwürdig, sondern sogar als strafbare Werbung gesetzeswidrig.

Wie aber kann man sich selbst vor Kaffeefahrten schützen? Und was ist zu tun, wenn man sich plötzlich auf einer solchen Veranstaltung wiederfindet?

Einer Kaffeefahrt aus dem Weg gehen

Das sicherste Mittel ist selbstverständlich, sich gar nicht erst auf eine Kaffeefahrt einzulassen. Es gibt einige Merkmale, anhand derer man eine seriöse Tagesreise erkennen kann:

  • Zunächst sollte der Anbieter seine Adresse vollständig angeben und diese Informationen auch einwandfrei nachprüfbar sein.
  • Des Weiteren wird die Veranstaltung beworben, ohne dass Geschenke, Gewinne, Verlosungen versprochen werden. Werden Produkte im Zuge der Reise angeboten, so findet sich von Beginn an ein klarer Hinweis auf diese Waren.
  • Schließlich ist die Fahrt bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde angezeigt und wurde von keiner Seite beanstandet.
  • Was können Sie aber tun, wenn Sie bereits auf einer Kaffeefahrt gelandet sind?

 

Das richtige Verhalten auf einer Kaffeefahrt

Der bloße Vorsatz, ganz einfach nichts zu kaufen, ist oftmals nicht ausreichend. Die Veranstalter wenden verschiedenste Tricks an, um die Teilnehmer umzustimmen und haben damit nicht selten Erfolg. Sollten Sie doch etwas kaufen, so verlangen Sie unbedingt einen schriftlichen Vertrag, in dem Ihr Vertragspartner angegeben wird. Nennt dieser eine Adresse außerhalb Deutschlands, ist dringlich vom Vertragsabschluss abzusehen. Im Zweifelsfall ist eine Rechtsverfolgung mit Auslandsbezug nämlich äußerst mühsam.

Sammeln Sie stets Beweise wie den Namen der angefahrenen Gaststätte oder lassen Sie sich den Ausweis des Verkäufers zeigen. Verweigerungen mit dem Vorwand datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind lediglich Ausreden und Indiz dafür, es mit einem unseriösen Veranstalter zu tun zu haben.

Sofern Sie nachträglich bemerken, bereits einer Kaffeefahrt aufgesessen zu sein, müssen Sie nicht gleich alle Hoffnung verlieren: In Deutschland gilt ein Widerrufsrecht, von dem Sie selbstverständlich auch bei einer Kaffeefahrt Gebrauch machen können.

 

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